2015-11-25: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Graubner, Georg-Hinrich, Gödenstorf, *18.12.1979; Graubner, Robert, Gödenstorf, *30.01.1987.
2019-08-22: Die Gesellschaft ist mit am 22.08.2019 wirksam gewordener Eintragung als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2019 mit der Zweite DGI GmbH & Co. KG mit Sitz in Egestorf verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.