2005-06-10: Die allgemeine Vertretungsregelung ist geändert und lautet jetzt:Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sind diese und ihre Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 befreit.