2008-06-13: Geschäftsführer:; 2. Ehrich, Mark, *26.05.1973, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2008-09-19: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Ehrich, Mark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2009-10-02: Geschäftsanschrift: An der Hülshorst 7-9, 23568 Lübeck, Gegenstand: der Handel mit industriellen elektronischen Schaltungen und Steuerungen sowie von elektronischen Teilen, Baugruppen und Kleingeräten und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefaßt worden. Geändert wurden insbesondere die §§ 2 (Gegenstand), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Tätigkeits-und Wettbewerbsverbote), 10 (Jahresabschluss), 11 (Gewinnverwendung), 13 (Ausscheiden aus der Gesellschaft), 16 (Auseinandersetzung) und 19 (Schlussbestimmungen)..
2016-01-13: Kapital: 410.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015 wurden das Stammkapital nach Einziehung eines Gesellschaftsanteils i.H.v. 47.300 € auf nunmehr 410.000,00 Euro erhöht und § 3 des Gesellschaftsvertrages geändert.
2019-02-05: Geschäftsführer: 3. Jürß, Henning, *08.04.1977, Wentorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-11-24: Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von und der Handel mit industriellen elektronischen Schaltungen und Steuerungen sowie von elektronischen Teilen, Baugruppen und Kleingeräten und alle damit im zusammenhängenden Tätigkeiten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. 1 geändert. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die senator elektronik Produktions GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 3921 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.