2022-04-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2022. Geschäftsanschrift: Lutzengasse 4, 84529 Tittmoning. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Hard- und Software sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kreuzeder, Robert Sebastian, Tittmoning, *30.09.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-12: Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kreuzeder, Claudia, Tittmoning, *10.06.1970. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 08.06.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2022 das unter der Firma DATAline - Robert Kreuzeder e.K. mit Niederlassung in Tittmoning (Amtsgericht Traunstein HRA 13997) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Kreuzeder, Robert, Tittmoning, *30.09.1972 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.