2008-01-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2007. Gegenstand: Sortieren und/oder Verpacken von vorgefertigten Teilen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Yagmur, Abdullah, Löhne, *01.01.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-03-22: Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Kirchlengern beschlossen. Geschäftsanschrift: August-Thyssen-Straße 8 - 10, 32278 Kirchlengern.
2017-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der DAYCO Möbel GmbH in Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 13063) beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR.
2017-06-09: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung nach Porta Westfalica, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen. Neue Firma: DAYCO GmbH. Porta Westfalica. Geschäftsanschrift: Platte Weide 3-5, 32457 Porta Westfalica. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Handel mit Möbeln und/oder Möbelnebenprodukten aller Art sowie die Qualitätssicherung für Drittunternehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2017 mit der DAYCO Möbel GmbH mit Sitz in Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 13063) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.