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DB Reise&Touristik AG

Bahn
Adresse / Anfahrt
Karlstraße 6
60329 Frankfurt am Main
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Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2006-04-10:
Prokura erloschen: Brüggemann, Heinrich, Versmold, *30.05.1952; Dr. Müller, Markus, Langen (Hessen), *23.03.1957. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Fischer, Michael, Langen (Hessen), *18.02.1963; Dr. Fregien, Gert, Mannheim, *26.06.1956; Luhm, Hans-Joachim, München, *05.01.1969.

2006-06-12:
Prokura erloschen: Lambeck, Ingo, Ebersbach, *16.09.1952.

2006-10-04:
Prokura erloschen: Dr. Zoller, Wolfgang, Frankfurt am Main, *26.04.1944.

2006-10-09:
Prokura erloschen: Harnischfeger, Frauke, Frankfurt am Main, *16.07.1965.

2007-03-26:
DB Fernverkehr Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt/Main). Prokura erloschen: Dr. Sandvoß, Jörg, Darmstadt, *10.12.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lück, Wolfgang, Bergfelde, *08.01.1965.

2007-04-23:
DB Fernverkehr Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt/Main). Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2007-08-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Rehkopf, Manuel, Berlin, *05.11.1968.

2007-11-05:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 50000) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2007-11-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Röder, Jens, Königstein, *12.09.1972.

2007-11-19:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.11.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-01-21:
Die Hauptversammlung vom 17.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 15 Absatz 1 Satz 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.

2008-04-14:
Wohnort geändert, nun: Vorstand: Bertram, Axel, Seeheim-Jugenheim, *29.10.1956; Manegold, Jörg, Hirschberg, *10.04.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Caiña-Lindemann, Milagros, Werdohl, *26.11.1962.

2008-04-28:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2008-08-04:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DB Dreizehnte Vermögensverwaltungs AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83173) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.