2006-11-17: Theaterschiff Lübeck Veranstaltungs gemeinnützige GmbH, Lübeck(Kanalstr. 80 Z). Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur.(2) Gegenstand der Gesellschaft ist in Erfüllung des in § 2 Abs. 1 genannten Zwecks die Übernahme der Rechtsträgerschaft für das professionelle Privattheater "Theaterschiff Lübeck", im Folgenden "Theater" genannt. Dieses Theater a) bietet unter dem Motto "Viel Vergnügen" für die Bevölkerung der Stadt Lübeck und ihres Umlandes das kulturelle Erlebnis von Schauspielaufführungen überwiegend der heiteren und unterhaltenden Art, b) bringt seine Produktionen auch als Gastspiel in Schleswig-Holstein und in benachbarten Bundesländern zur Aufführung, c) führt junge Menschen durch Kinderstücke und durch Aufführungen von Weihnachtsmärchen an die Kunstform des Schauspiels heran. (3) Die Gesellschaft pflegt ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Zusammenarbeit mit a) Kulturgemeinden und Bürgerhäusern, b) Kur- und Krankenhausverwaltungen, c) Schulen und Volkshochschulen, d) Volksbühnen und ähnlich dem Kulturgeschehen verpflichteten Einrichtungen. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Stammkapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schakinnis, Knut, *28.07.1955, Bremen, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.09.2006. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger..
2008-06-13: Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur.(2) Gegenstand der Gesellschaft ist in Erfüllung des in § 2 Abs. 1 genannten Zwecks die Übernahme der Rechtsträgerschaft für das professionelle Privattheater "Theaterschiff Lübeck", im Folgenden "Theater" genannt. Dieses Theater a) bietet unter dem Motto "Viel Vergnügen" für die Bevölkerung der Stadt Lübeck und ihres Umlandes das kulturelle Erlebnis von Schauspielaufführungen überwiegend der heiteren und unterhaltenden Art, b) bringt seine Produktionen auch als Gastspiel in Schleswig-Holstein und in benachbarten Bundesländern zur Aufführung, c) führt junge Menschen durch Kinderstücke und durch Aufführungen von Weihnachtsmärchen an die Kunstform des Schauspiels heran, d) die Gesellschaft darf gemäß den Vorschriften der §§ 51 ff. AO alle Tätigkeiten ausüben, die dem o. g. Zweck dienlich sind und diesen ergänzen, soweit dies nach den §§ 51 ff. AO zulässig ist. (3) Die Gesellschaft pflegt ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Zusammenarbeit mit a) Kulturgemeinden und Bürgerhäusern, b) Kur- und Krankenhausverwaltungen, c) Schulen und Volkshochschulen, d) Volksbühnen und ähnlich dem Kulturgeschehen verpflichteten Einrichtungen. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2008 sind § 2(Gegenstand) und § 6(Auflösung) des Gesellschaftsvertrages geändert worden..
2008-06-19: Gegenstand: Die Eintragung laufende Nummer 3 (Gegenstand) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur.(2) Gegenstand der Gesellschaft ist in Erfüllung des in § 2 Abs. 1 genannten Zwecks die Übernahme der Rechtsträgerschaft für das professionelle Privattheater "Theaterschiff Lübeck", im Folgenden "Theater" genannt. Dieses Theater a) bietet unter dem Motto "Viel Vergnügen" für die Bevölkerung der Stadt Lübeck und ihres Umlandes das kulturelle Erlebnis von Schauspielaufführungen überwiegend der heiteren und unterhaltenden Art, b) bringt seine Produktionen auch als Gastspiel in Schleswig-Holstein und in benachbarten Bundesländern zur Aufführung, c) führt junge Menschen durch Kinderstücke und durch Aufführungen von Weihnachtsmärchen an die Kunstform des Schauspiels heran, d) die Gesellschaft darf gemäß den Vorschriften der §§ 51 ff. AO alle Tätigkeiten ausüben, die dem o. g. Zweck dienlich sind und diesen ergänzen, soweit dies nach den §§ 51 ff. AO zulässig ist. (3) Die Gesellschaft pflegt ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Zusammenarbeit mit a) Kulturgemeinden und Bürgerhäusern, b) Kur- und Krankenhausverwaltungen, c) Schulen und Volkshochschulen, d) Volksbühnen und ähnlich dem Kulturgeschehen verpflichteten Einrichtungen. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück..