2021-04-08: Firma: DCB - Performance GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Palisadenstraße 41, 10243 Berlin; Gegenstand: Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Webdesign und Programmierung, Suchmaschinenmarketing, Social Media Marketing, Fotografie, Videoproduktion sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Andresen, Moritz, *30.04.1990, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Rapin, Frederic, *07.03.1991, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.09.2020 mit Änderung vom 15.12.2020 in § 1
2021-08-23: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 .
2021-09-17: Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2021; 09.08.2021; 25.08.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der DCB - Betriebs - OHG mit Sitz in Berlin um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
2021-09-17: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2021; 09.08.2021; 25.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 31.05.2021, 09.08.2021 und 25.08.2021 ist die DCB - Betriebs- OHG mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.