2010-11-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2010. Geschäftsanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 5c, 79100 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Erbringung von Managementleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Caputo, Bartolomeo, Bad Säckingen, *05.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Schwald, Klaus, Malsburg-Marzell, *28.04.1962.
2012-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bad Säckingen. Neue Geschäftsanschrift: Waldshuter Straße 24, 79713 Bad Säckingen. Prokura erloschen: Dr. Schwald, Klaus, Malsburg-Marzell, *28.04.1962.
2015-07-08: Änderung der Geschäftsanschrift: Anton-Leo-Straße 6, 79713 Bad Säckingen.
2022-01-12: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Aktiengesellschaft "Moonlight Technology AG", Schwörstadt (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 725463) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.