2012-02-03: Geschäftsanschrift: Im Ermlisgrund 20-24, 76337 Waldbronn.
2013-01-18: Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 4 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 52.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: DCS-consult GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung von Hardware und Software, die Management-Beratung, Organisationsberatung, Coaching von Projekten sowie alle damit zusammenhängenden Produkte und Dienstleistungen, vorwiegend im lT-Bereich. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Barth, Gerhard Franz, Karlsruhe, *13.07.1949. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Rampf, Wolfgang Georg, Karlsruhe, *21.10.1945, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.12.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DCS-consult GmbH", Waldbronn (Amtsgericht Mannheim HRB 706553) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Karlsruhe.