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DDW GmbH & Co. KG

Spedition, Neubau Lagerhalle, Palettenstellplätzen..., Palettenstellplätze, RETOURENMANAGEMENT, Paketdienst, KONFEKTIONIERUNG
Adresse / Anfahrt
Carl-Zeiss-Straße 4+ 6
71093 Weil im Schönbuch
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-10-31:
(In Fortführung des bislang von dem Gesellschafter Peter Roschke betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens logistische, insbesondere Lager- und Marketing-Dienstleistungen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34c GewO, nach dem Kreditwesengesetz oder sonstigen Gesetzen genehmigungspflichtig wären. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiß-Straße 4, 71093 Weil im Schönbuch . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: DDW Verwaltungs-GmbH, Weil im Schönbuch (Amtsgericht Stuttgart HRB 750560).

2015-03-05:
Der Einzelkaufmann Roschke, Peter, Böblingen, *24.09.1947 hat als Inhaber der Firma "Peter Roschke e.K.", Weil im Schönbuch (Amtsgericht Stuttgart HRA 730334) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.02.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 02.02.2015 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.