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DENSO TEN EUROPE GmbH
40472 DüsseldorfDE
1x Adresse:
Tiefenbroicher Weg 15
40472 Düsseldorf
Tiefenbroicher Weg 15
40472 Düsseldorf
mind. 7 Mitarbeiter
29x HR-Bekanntmachungen:
2005-01-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Takahashi, Osamu, Kobe, Hyogo/Japan, *15.02.1944; Takahashi, Minoru, Kobe, Hyogo/Japan, *20.10.1946. Bestellt als Geschäftsführer: Akatsuka, Takao, Hyogoku, Kobe / Japan, *14.06.1948; Doi, Takehiko, Himeji / Japan, *27.04.1954.
2005-05-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawaguchi, Toshihiro, Osaka / Japan, *20.02.1943. Bestellt als Geschäftsführer: Fujimoto, Keisuke, Schwabach, *22.06.1955.
2005-10-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Akatsuka, Takao, Hyogoku, Kobe / Japan, *14.06.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Asada, Hiroyuki, Kobe/Japan, *05.04.1957; Honma, Tadashi, Kobe/Japan, *08.04.1956.
2007-09-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yokoyama, Tatsuo, Hyogo / Japan, *21.01.1952. Bestellt als Geschäftsführer: Hitotsuya, Masaki, Hyogo/Japan, *30.07.1951.
2008-09-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Asada, Hiroyuki, Kobe/Japan, *05.04.1957; Honma, Tadashi, Kobe/Japan, *08.04.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Kawamura, Shoji, Hyogo/Japan, *30.09.1952. Bestellt als Geschäftsführer: Mizuta, Yoshihiko, Auderghem/Belgien, *01.03.1960, einzelvertretungsberechtigt. Nach Aufhebung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Nakamura, Junichi, Brüssel/Belgien, *02.02.1954.
2009-09-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Doi, Takehiko, Himeji / Japan, *27.04.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Yanagi, Hiroshi, Higashiyama, Akashi, Hyogo/Japan, *22.02.1960; Yoshiyama, Kazuhiro, Kita-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *22.06.1962. Geschäftsanschrift: Mündelheimer Weg 39, 40472 Düsseldorf.
2010-02-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fujimoto, Keisuke, Schwabach, *22.06.1955.
2010-06-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yoshiyama, Kazuhiro, Kita-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *22.06.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Fujiwara, Akihiro, Nürnberg, *05.12.1956; Miyoshi, Kazuhide, Nishi-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *18.12.1957.
2010-08-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawamura, Shoji, Hyogo/Japan, *30.09.1952; Kotsuji, Yasuhiko, Aichi / Japan, *10.06.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Nagamitsu, Takashi, Kobe,Hyogo/Japan, *12.06.1951; Yagishi, Noriaki, Aichi/Japan, *30.08.1956.
2010-09-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Morimoto, Tetsuo, Düsseldorf, *15.06.1958.
2011-02-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yagishi, Noriaki, Aichi/Japan, *30.08.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Morishita, Hiraki, Nisinomiya-shi, Hyogo/Japan, *19.10.1960.
2011-07-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Morishita, Hiraki, Nisinomiya-shi, Hyogo/Japan, *19.10.1960.
2011-11-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Nagamitsu, Takashi, Kobe,Hyogo/Japan, *12.06.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Ogura, Michitaka, Kobe, Hyogo/Japan, *23.01.1954.
2012-08-14:
Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Morimoto, Tetsuo, Düsseldorf, *15.06.1958, einzelvertretungsberechtigt.
2012-11-20:
Nach Änderung des Wohnorts und der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Hitotsuya, Masaki, Benalmadena, Malaga/Spanien, *30.07.1951, einzelvertretungsberechtigt.
2013-05-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Miyoshi, Kazuhide, Nishi-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *18.12.1957; Nakamura, Junichi, Brüssel/Belgien, *02.02.1954; Ogura, Michitaka, Kobe, Hyogo/Japan, *23.01.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe-shi, Hyogo/Japan, *03.04.1953; Ogawa, Takashi, Toyota-shi, Aichi/Japan, *10.08.1957; Otowa, Ryoji, Northville/USA, *24.05.1954.
2013-10-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Morimoto, Tetsuo, Düsseldorf, *15.06.1958.
2014-04-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe-shi, Hyogo/Japan / Japan, *03.04.1953; Mizuta, Yoshihiko, Auderghem/Belgien, *01.03.1960; Otowa, Ryoji, Northville/USA / Vereinigte Staaten, *24.05.1954; Yanagi, Hiroshi, Higashiyama, Akashi, Hyogo/Japan / Japan, *22.02.1960. Nach Änderung des Wohnorts: Geschäftsführer: Hitotsuya, Masaki, Düsseldorf, *30.07.1951, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Mazaki, Kazuhiro, Hyogo / Japan, *11.03.1963; Tomimori, Takao, Hyogo / Japan, *04.09.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Mochida, Shingo, Meerbusch, *10.02.1962, einzelvertretungsberechtigt.
2014-07-17:
Bestellt als Geschäftsführer: Hasegawa, Hajime, Meerbusch, *05.04.1957, einzelvertretungsberechtigt.
2015-04-23:
2.1956; Hitotsuya, Masaki, Düsseldorf, *30.07.1951; Mazaki, Kazuhiro, Hyogo / Japan, *11.03.1963; Ogawa, Takashi, Toyota-shi, Aichi/Japan / Japan, *10.08.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe / Japan, *03.04.1953; Yamano, Shinichi, Kakogawa / Japan, *23.03.1958.
2016-01-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Tiefenbroicher Weg 15, 40472 Düsseldorf.
2016-04-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe / Japan, *03.04.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Gotoh, Toshiki, Hyogo / Japan, *19.07.1962.
2016-12-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yamano, Shinichi, Kakogawa / Japan, *23.03.1958.
2017-05-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gotoh, Toshiki, Hyogo / Japan, *19.07.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Tanaka, Naoki, Nagoya city, Aichi / Japan, *17.08.1963.
2017-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: DENSO TEN EUROPE GmbH.
2018-08-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Tomimori, Takao, Hyogo / Japan, *04.09.1957.
2020-12-29:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma DENSO TEN EUROPE GmbH mit Sitz in Düsseldorf/Deutschland mit der besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid nach niederländischem Recht unter der Firma DENSO EUROPE B.V. mit Sitz in Weesp/Niederlande (Kamer van Koophandel unter der Nr. 32050077) eingereicht worden.Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a) Da die übernehmende Gesellschaft, DENSO EUROPE B.V., die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft DENSO TEN EUROPE GmbH ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft außenstehende Minderheitsgesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.Die Rechte der Gläubiger der DENSO TEN EUROPE GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die DENSO TEN EUROPE GmbH.In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z. B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der DENSO TEN EUROPE GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen:DENSO TEN EUROPE GmbH, Tiefenbroicher Weg 15, 40472 Düsseldorf, Deutschland.Die Gläubiger der DENSO EUROPE B.V. sowie die Gläubiger der DENSO TEN EUROPE GmbH können gemäß Artikel 2.316 Abs. 2 BW des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) dem gemeinsamen Verschmelzungsplan beim niederländischen Amtsgericht in Midden-Nederland, Niederlande, durch Petition unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung in einer landesweit vertriebenen Zeitung widersprechen.Forderungen gegenüber der DENSO EUROPE B.V. sind unmittelbar unter folgender Anschrift des Amtsgerichts Midden-Nederland, Niederlande, geltend zu machen:De Diagonaal 37, 1315 XK Almere, Niederlande.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der DENSO TEN EUROPE GmbH, Tiefenbroicher Weg 15, 40472 Düsseldorf, Deutschland, und bei der DENSO EUROPE B.V., Hogeweyselaan 165, 1382 JL Weesp, Niederlande.
2021-03-17:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 02.03.2021 mit der DENSO EUROPE B.V. mit Sitz in Weesp, Niederlande verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-04-09:
Die Gesellschaft ist im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der übernehmenden DENSO EUROPE B.V. durch Aufnahme am 01.04.2021 verschmolzen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
2005-01-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Takahashi, Osamu, Kobe, Hyogo/Japan, *15.02.1944; Takahashi, Minoru, Kobe, Hyogo/Japan, *20.10.1946. Bestellt als Geschäftsführer: Akatsuka, Takao, Hyogoku, Kobe / Japan, *14.06.1948; Doi, Takehiko, Himeji / Japan, *27.04.1954.
2005-05-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawaguchi, Toshihiro, Osaka / Japan, *20.02.1943. Bestellt als Geschäftsführer: Fujimoto, Keisuke, Schwabach, *22.06.1955.
2005-10-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Akatsuka, Takao, Hyogoku, Kobe / Japan, *14.06.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Asada, Hiroyuki, Kobe/Japan, *05.04.1957; Honma, Tadashi, Kobe/Japan, *08.04.1956.
2007-09-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yokoyama, Tatsuo, Hyogo / Japan, *21.01.1952. Bestellt als Geschäftsführer: Hitotsuya, Masaki, Hyogo/Japan, *30.07.1951.
2008-09-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Asada, Hiroyuki, Kobe/Japan, *05.04.1957; Honma, Tadashi, Kobe/Japan, *08.04.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Kawamura, Shoji, Hyogo/Japan, *30.09.1952. Bestellt als Geschäftsführer: Mizuta, Yoshihiko, Auderghem/Belgien, *01.03.1960, einzelvertretungsberechtigt. Nach Aufhebung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Nakamura, Junichi, Brüssel/Belgien, *02.02.1954.
2009-09-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Doi, Takehiko, Himeji / Japan, *27.04.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Yanagi, Hiroshi, Higashiyama, Akashi, Hyogo/Japan, *22.02.1960; Yoshiyama, Kazuhiro, Kita-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *22.06.1962. Geschäftsanschrift: Mündelheimer Weg 39, 40472 Düsseldorf.
2010-02-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fujimoto, Keisuke, Schwabach, *22.06.1955.
2010-06-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yoshiyama, Kazuhiro, Kita-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *22.06.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Fujiwara, Akihiro, Nürnberg, *05.12.1956; Miyoshi, Kazuhide, Nishi-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *18.12.1957.
2010-08-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawamura, Shoji, Hyogo/Japan, *30.09.1952; Kotsuji, Yasuhiko, Aichi / Japan, *10.06.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Nagamitsu, Takashi, Kobe,Hyogo/Japan, *12.06.1951; Yagishi, Noriaki, Aichi/Japan, *30.08.1956.
2010-09-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Morimoto, Tetsuo, Düsseldorf, *15.06.1958.
2011-02-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yagishi, Noriaki, Aichi/Japan, *30.08.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Morishita, Hiraki, Nisinomiya-shi, Hyogo/Japan, *19.10.1960.
2011-07-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Morishita, Hiraki, Nisinomiya-shi, Hyogo/Japan, *19.10.1960.
2011-11-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Nagamitsu, Takashi, Kobe,Hyogo/Japan, *12.06.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Ogura, Michitaka, Kobe, Hyogo/Japan, *23.01.1954.
2012-08-14:
Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Morimoto, Tetsuo, Düsseldorf, *15.06.1958, einzelvertretungsberechtigt.
2012-11-20:
Nach Änderung des Wohnorts und der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Hitotsuya, Masaki, Benalmadena, Malaga/Spanien, *30.07.1951, einzelvertretungsberechtigt.
2013-05-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Miyoshi, Kazuhide, Nishi-ku, Kobe, Hyogo/Japan, *18.12.1957; Nakamura, Junichi, Brüssel/Belgien, *02.02.1954; Ogura, Michitaka, Kobe, Hyogo/Japan, *23.01.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe-shi, Hyogo/Japan, *03.04.1953; Ogawa, Takashi, Toyota-shi, Aichi/Japan, *10.08.1957; Otowa, Ryoji, Northville/USA, *24.05.1954.
2013-10-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Morimoto, Tetsuo, Düsseldorf, *15.06.1958.
2014-04-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe-shi, Hyogo/Japan / Japan, *03.04.1953; Mizuta, Yoshihiko, Auderghem/Belgien, *01.03.1960; Otowa, Ryoji, Northville/USA / Vereinigte Staaten, *24.05.1954; Yanagi, Hiroshi, Higashiyama, Akashi, Hyogo/Japan / Japan, *22.02.1960. Nach Änderung des Wohnorts: Geschäftsführer: Hitotsuya, Masaki, Düsseldorf, *30.07.1951, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Mazaki, Kazuhiro, Hyogo / Japan, *11.03.1963; Tomimori, Takao, Hyogo / Japan, *04.09.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Mochida, Shingo, Meerbusch, *10.02.1962, einzelvertretungsberechtigt.
2014-07-17:
Bestellt als Geschäftsführer: Hasegawa, Hajime, Meerbusch, *05.04.1957, einzelvertretungsberechtigt.
2015-04-23:
2.1956; Hitotsuya, Masaki, Düsseldorf, *30.07.1951; Mazaki, Kazuhiro, Hyogo / Japan, *11.03.1963; Ogawa, Takashi, Toyota-shi, Aichi/Japan / Japan, *10.08.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe / Japan, *03.04.1953; Yamano, Shinichi, Kakogawa / Japan, *23.03.1958.
2016-01-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Tiefenbroicher Weg 15, 40472 Düsseldorf.
2016-04-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kawanishi, Yasuyuki, Kobe / Japan, *03.04.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Gotoh, Toshiki, Hyogo / Japan, *19.07.1962.
2016-12-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yamano, Shinichi, Kakogawa / Japan, *23.03.1958.
2017-05-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gotoh, Toshiki, Hyogo / Japan, *19.07.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Tanaka, Naoki, Nagoya city, Aichi / Japan, *17.08.1963.
2017-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: DENSO TEN EUROPE GmbH.
2018-08-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Tomimori, Takao, Hyogo / Japan, *04.09.1957.
2020-12-29:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma DENSO TEN EUROPE GmbH mit Sitz in Düsseldorf/Deutschland mit der besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid nach niederländischem Recht unter der Firma DENSO EUROPE B.V. mit Sitz in Weesp/Niederlande (Kamer van Koophandel unter der Nr. 32050077) eingereicht worden.Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a) Da die übernehmende Gesellschaft, DENSO EUROPE B.V., die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft DENSO TEN EUROPE GmbH ist, sind bei der übertragenden Gesellschaft außenstehende Minderheitsgesellschafter vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.Die Rechte der Gläubiger der DENSO TEN EUROPE GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die DENSO TEN EUROPE GmbH.In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z. B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der DENSO TEN EUROPE GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen:DENSO TEN EUROPE GmbH, Tiefenbroicher Weg 15, 40472 Düsseldorf, Deutschland.Die Gläubiger der DENSO EUROPE B.V. sowie die Gläubiger der DENSO TEN EUROPE GmbH können gemäß Artikel 2.316 Abs. 2 BW des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) dem gemeinsamen Verschmelzungsplan beim niederländischen Amtsgericht in Midden-Nederland, Niederlande, durch Petition unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung in einer landesweit vertriebenen Zeitung widersprechen.Forderungen gegenüber der DENSO EUROPE B.V. sind unmittelbar unter folgender Anschrift des Amtsgerichts Midden-Nederland, Niederlande, geltend zu machen:De Diagonaal 37, 1315 XK Almere, Niederlande.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der DENSO TEN EUROPE GmbH, Tiefenbroicher Weg 15, 40472 Düsseldorf, Deutschland, und bei der DENSO EUROPE B.V., Hogeweyselaan 165, 1382 JL Weesp, Niederlande.
2021-03-17:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 02.03.2021 mit der DENSO EUROPE B.V. mit Sitz in Weesp, Niederlande verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-04-09:
Die Gesellschaft ist im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der übernehmenden DENSO EUROPE B.V. durch Aufnahme am 01.04.2021 verschmolzen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.