2016-08-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016. Geschäftsanschrift: Am Wehrhahn 18, 40211 Düsseldorf. Gegenstand: Die Vermittlung und/oder gewerbliche Überlassung von Arbeitskräften jeder Berufsgattung, insbesondere von Ärzten, Pflegern, Psychologen und weiterem medizinischem Fachpersonal, an Dritte - mit Ausnahme der Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes gemäß § 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -, die Verrichtung und/oder Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen im medizinischen Dienstleistungsbereich sowie die Durchführung von Beratungsaufgaben für Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermittlung von Gelegenheiten zum Kauf oder Verkauf von Arztpraxen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krassilschikov, Vladimir, Düsseldorf, *29.05.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.06.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2021 das von dem Einzelkaufmann Krassilschikov, Vladimir, Düsseldorf, geb. 29.05.1965, unter der Firma BDA Ärztevermittlung e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 26425) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-02: Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.06.2021 eingetragen geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.