2017-03-09: (1. Zweck der Gesellschaft ist der Vertrieb und der Verkauf von Handelswaren in Form von imprägnierter Mineralwolle und Dämmstoffen jeder Art, insbesondere von unter dem Namen "ROCKWOOL" hergestellter Steinwolle sowie die dazugehörige Verwaltung und Vermarktung. 2. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist insbesondere berechtigt, ähnliche Geschäftszweige zu eröffnen, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rockwool Straße 37 - 41, 45966 Gladbeck. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rockwool Beteiligungs GmbH, Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4117).
2017-03-22: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2017 Teile des Vermögens -Teilbetrieb Vertrieb und Verwaltung- der ROCKWOOL Mineralwoll GmbH & Co. KG mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 1995) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-04-07: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.03.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Guth, Markus, Bernau bei Berlin, *29.07.1975. Prokura erloschen: Rolke, Christian, Herten, *05.11.1968.
2022-07-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Ullrich, Thorsten, Rahden, *07.01.1970.