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DEVCON GmbH

Software, Anleger-Verwaltung, Anleger-Portal..., Workflows, iuvalution, IdolX, CST, Billy Idol Tribute
Adresse / Anfahrt
Gartenstraße 3
50321 Brühl
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 1994
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Lausberg, Michael, Merzenich, *09.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-01:
Die Gesellschafterversammlung hat am 17.11.2011 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern. Neue Firma: iuvalution Software GmbH.

2012-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf EUR sowie die Erhöhung des Stammkapitals von 102.258,38 EUR um 7.741,62 EUR auf 110.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der DEVCON IDA Gesellschaft für Beratung und Entwicklung von Internetdiensten und Anwendungen mbH (Amtsgericht Köln HRB 59878) beschlossen. 110.000,00 EUR.

2012-09-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der DEVCON IDA Gesellschaft für Beratung und Entwicklung von Internetdiensten und Anwendungen mbH mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln HRB 59878) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 8.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der DEVCON QST Gesellschaft für Qualitätssicherung, Support und Training von Client-Server- und Desktopanwendungen mbH, Brühl (Amtsgericht Köln, HRB 60003) beschlossen. 118.000,00 EUR.

2013-09-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2013 mit der DEVCON QST Gesellschaft für Qualitätssicherung, Support und Training von Client-Server- und Desktopanwendungen mbH mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRB 60003) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-04-05:
Die Gesellschafterversammlung hat am 01.03.2016 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 1 zu ändern. Neue Firma: DEVCON GmbH.

2020-07-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der DevCon MEDIA Gesellschaft für Beratung und Entwicklung von multimedialen Informationssystemen mbH mit Sitz in Brühl verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -73.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 45.000,00 EUR.

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