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DEVK Unterstützungskasse GmbH

Versicherung, Verkehrsrente, Vorsorgungswerk für Verkehr..., Telefonnetz, Lebensversicherungsverein, Lebensversicherungs, Sozialeinrichtung, Pensionsfonds, Vermögensverwaltungs
Adresse / Anfahrt
Riehler Straße 190
50735 Köln
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: DEVK Unterstützungskasse GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft besteht darin, Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen und Leistungsempfängern, denen von Trägerunternehmen betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde (Begünstigte), im Alter, bei Invalidiät oder beim Tod ihren Angehörigen nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und ergänzender Leistungsrichtlinein einmalig, laufend oder befristet freiwilige Versorgungsleistungen zu gewähren.

2008-07-31:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gieseler, Friedrich Wilhelm. Bestellt als Geschäftsführer: Großmann, Birgit, Wandlitz, *05.04.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes und eine soziale Einrichtung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft besteht darin, Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen und Leistungsempfängern, denen von Trägerunternehmen betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde (Begünstigte), im Alter, bei Invalidität oder beim Tod ihren Hinterbliebenen nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und ergänzender Leistungspläne einmalig, laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 KStDV in der jeweils gültigen Fassung zu befolgen.

2008-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Einkünfte und Zuwendungen) beschlossen. § 18 (Separierung des Vermögnes) entfällt, die §§ 18, 19, 20 und 21 sind daraufhin neu nummeriert.