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DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG
10707 BerlinDE
1x Adresse:
Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen
Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen
mind. 12 Mitarbeiter
10x HR-Bekanntmachungen:
2020-07-02:
Firma: Rubin 95. AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Albinsky, Nadine, *25.05.1981, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 04.06.2020
2021-01-19:
Firma: DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 188, 3. OG, 10707 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalvervvaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs . Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensvenıvaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden Vermögensgegenstände zulässig: a) Anteile oder Aktien an AlF mit Sitz im europäischen Ausland oder in einem Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik. b) Abweichend von vorstehend lit. e) dürfen für geschlossene inländische Spezial-AlF gem. §§ 285 ff. KAGB Gelddarlehen im Rahmen des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden, die der Finanzierung von Sachwerten gem. vorst lit. a) b) dienen; Nicht mehr Vorstand: 1. Albinsky, Nadine; Vorstand: 2. Heinisch, Thomas, *15.06.1963, Wien/Österreich; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 3. Münzing, Mark, *23.11.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.12.2020 ist die Satzung neu gefasst , u.a. geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 5 (Grundkapital und Aktien).
2021-01-21:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2021-02-11:
Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine KVG nach § 2 Abs. 5 . Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) im Rahmen einer Registrierung nach § 44 KAGB. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind in den Grenzen des § 2 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und 2 KAGB Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach den § 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. B) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2021 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand).
2021-04-29:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist eine registrierte KVG nach § 2 Abs. 5 KAGB. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen im Rahmen einer Registrierung nach § 44 KAGB. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind in den Grenzen des § 2 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und 2 KAGB Gegenstand der kollektiven Vermögensvenıvaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach § 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Enıverbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Enıverbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2021-07-20:
Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Sie verfügt über eine Erlaubnis gem. §§ 20,22 KAGB. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen gemäß den insoweit einschlägigen Normen des KAGB und seiner Nebengesetze. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach § 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf neben der kollektiven Vermögensverwaltung von AIF folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit die Anlage in Vermögensgegenstände gemäß Ziffer 2.2 analog erfolgt, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden lnvestmentvermögen, c) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz 2.5 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 150.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2021; 08.07.2021 ist das Grundkapital um 100.000 EUR auf 150.000 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand) und § 5 (Grundkapital und Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
2021-10-01:
Prokura: 1. Galle, Torsten, *20.02.1975, Brieselang; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Müller, Thomas, *01.04.1961, Buch am Wald; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 3. Schreurs, Christian, *25.10.1980, Puschendorf; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-02-04:
Vorstand: 4. Ungethüm, Matthias, *31.08.1972, Spardorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-03-04:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2022-03-17:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.01.2022 ist die Satzung geändert in § 10 .
2020-07-02:
Firma: Rubin 95. AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Albinsky, Nadine, *25.05.1981, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 04.06.2020
2021-01-19:
Firma: DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 188, 3. OG, 10707 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalvervvaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs . Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensvenıvaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB sind zusätzlich die folgenden Vermögensgegenstände zulässig: a) Anteile oder Aktien an AlF mit Sitz im europäischen Ausland oder in einem Drittland mit vergleichbarer Anlagepolitik. b) Abweichend von vorstehend lit. e) dürfen für geschlossene inländische Spezial-AlF gem. §§ 285 ff. KAGB Gelddarlehen im Rahmen des § 285 Abs. 2 und 3 KAGB an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden, die der Finanzierung von Sachwerten gem. vorst lit. a) b) dienen; Nicht mehr Vorstand: 1. Albinsky, Nadine; Vorstand: 2. Heinisch, Thomas, *15.06.1963, Wien/Österreich; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Vorstand: 3. Münzing, Mark, *23.11.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.12.2020 ist die Satzung neu gefasst , u.a. geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 5 (Grundkapital und Aktien).
2021-01-21:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2021-02-11:
Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine KVG nach § 2 Abs. 5 . Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) im Rahmen einer Registrierung nach § 44 KAGB. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind in den Grenzen des § 2 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und 2 KAGB Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach den § 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. B) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.02.2021 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand).
2021-04-29:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist eine registrierte KVG nach § 2 Abs. 5 KAGB. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen im Rahmen einer Registrierung nach § 44 KAGB. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind in den Grenzen des § 2 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und 2 KAGB Gegenstand der kollektiven Vermögensvenıvaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach § 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Enıverbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Enıverbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
2021-07-20:
Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Sie verfügt über eine Erlaubnis gem. §§ 20,22 KAGB. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischem lnvestmentvermögen gemäß den insoweit einschlägigen Normen des KAGB und seiner Nebengesetze. Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien), b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, c) zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach § 195 KAGB; d) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, sofern in der Durchschau Vermögensgegenstände gem. vorstehend lit. a) bis c) und nachstehend lit. e) erworben werden dürfen, e) Soweit es sich um geschlossene inländische Publikums-AlF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Soweit es sich um geschlossene inländische Spezial-AIF handelt in Vermögensgegenstände gemäß § 285 Abs. 3 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend lit. b) begeben werden und die der Finanzierung des Erwerbs von Sachwerten gem. vorstehend lit. a) und b) dienen. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft darf neben der kollektiven Vermögensverwaltung von AIF folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, soweit die Anlage in Vermögensgegenstände gemäß Ziffer 2.2 analog erfolgt, sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden lnvestmentvermögen, c) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz 2.5 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 150.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2021; 08.07.2021 ist das Grundkapital um 100.000 EUR auf 150.000 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand) und § 5 (Grundkapital und Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
2021-10-01:
Prokura: 1. Galle, Torsten, *20.02.1975, Brieselang; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Müller, Thomas, *01.04.1961, Buch am Wald; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 3. Schreurs, Christian, *25.10.1980, Puschendorf; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-02-04:
Vorstand: 4. Ungethüm, Matthias, *31.08.1972, Spardorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-03-04:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2022-03-17:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.01.2022 ist die Satzung geändert in § 10 .