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DFS - DIAMON GmbH

Zahnmedizin und Zahntechnik, Gebrauchsanweisungen, DIAMANTIERUNG..., Diamantinstrumente, Nagelpflege
Adresse / Anfahrt
Ländenstraße 1
93339 Riedenburg
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-26:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schleicher, Wolfgang, Riedenburg, *01.05.1947.

2006-01-26:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schleicher, Wolfgang, Riedenburg, *01.05.1947.

2006-06-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: DFS - DIAMON GmbH. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.

2009-05-15:
Geschäftsanschrift: Ländenstr. 1, 93339 Riedenburg. Prokura erloschen: Schrödl, Walter, Kelheim.

2017-02-08:
Die ce.novation GmbH mit dem Sitz in Riedenburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.01.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-20:
Die Intervest GmbH mit dem Sitz in Denkendorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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