2007-05-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher AG München HRB 148978) nach Krefeld beschlossen. Gegenstand: Beratung von mittelständischen Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft auf den Gebieten der strategischen und operativen Unternehmensberatung, der Marketing-, Unternehmens- und Wirtschaftsforschung, der Aus- und Weiterbildung von Dritten sowie aller damit in irgendeiner Weise zusammenhängenden Tätigkeitsbereiche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Kall-Holland, Angelika, Krefeld, *08.08.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.
2017-12-05: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 02.11.2017 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten.Geändert, nunmehr Liquidator: Kall-Holland, Angelika, Krefeld, *08.08.1952. Von Amts wegen eingetragen.
2018-03-26: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
2018-06-21: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.