2013-09-26: (Die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohngewerblichen Räumen, Darlehen, Hypotheken, Finanzierungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Breite Str. 21-22, 38100 Braunschweig. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hosse & Stelzer GmbH, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 9749). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Döhler & Co. Wichmann Assekuranz GmbH, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 5339) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-11-19: (Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohngewerblichen Räumen, Darlehen, Hypotheken, Finanzierungen und Investmentfonds.). Nach Änderung der Firma nunmehr: Döhler Hosse Stelzer GmbH & Co. KG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Firmenänderung von Amts wegen neu vorgetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: Döhler Hosse Stelzer Verwaltungs GmbH, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 9749). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.10.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.10.2014 mit der Hosse Stelzer GmbH & Co. KG Versicherungsmakler mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 9458) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-02-12: Geschäftsanschrift: Bankplatz 7 a, 38100 Braunschweig.
2018-06-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2018 / 20.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.05.2018 mit der BRW Versicherungsmanagement GmbH mit Sitz in Braunschweig verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.