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DIAKO Krankenhaus gGmbH

Klinikverbund, Frauenklinik, Kompetenz-Zentren..., Sprechstundenzentrum, Plastische
Adresse / Anfahrt
Knuthstraße 1
24939 Flensburg
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Der Betrieb eines somatischen und psychiatrischen Krankenhauses. Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Sie darf zu diesem Zweck auch selbständige Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Tüchsen, Horst Ingo, *25.01.1961, Langenhorn; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2019.

2020-11-09:
Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines somatischen und psychiatrischen Krankenhauses. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben. Sie darf zu diesem Zweck auch selbstständige Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen. (3) Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe betrieben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2020 ist der Gegenstand des Unternehmens unter entsprechender Änderung von § 2 des Gesellschaftsvertrages (Zweck) geändert worden.

2021-01-14:
Prokura: 1. Hohmann, Friederike, *12.10.1956, Flensburg; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 hat die Änderung von § 12 beschlossen.

2022-01-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 2.975.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Teils des Vermögens der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt zu Flensburg mit Sitz in Flensburg und zwar den Betriebsteil "Geschäftsbetrieb Krankenhaus" gemäß dem Ausgliederungsvertrag vom 23.11.2021 und der Änderung vom 14.12.2021 und die Änderung von § 5 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-01-04:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 23.11.2021 und der Änderung vom 14.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 23.11.2021, 27.10.2021 und 13.12.2021 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme einen Teil des Vermögens der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt zu Flensburg mit Sitz in Flensburg -übertragender Rechtsträger- und zwar den Betriebsteil "Geschäftsbetrieb Krankenhaus" übernommen. Die Wirkungen der Ausgliederung nach § 131 des Umwandlungsgesetzes treten mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers gemäß § 171 des Umwandlungsgesetzes ein. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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