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DIAMOND MODE GmbH

Einzelhandelsunternehmen, Rosenbox, Kein Abfärben..., Vergoldung, Wasserfest, Personalisiert, WEEKS, Schmuckstücke, Piercings, Ohrringe, Schmuck
Adresse / Anfahrt
Kipdorf 36
42103 Wuppertal
1x Adresse:

Lindenstraße 8
42275 Wuppertal


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2021. Geschäftsanschrift: Klingelholl 29, 42281 Wuppertal. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Modeschmuck und Geschenkartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mahmud, Shafa Muhammad Sad Hamad, Wuppertal, *02.02.1971; Masoud, Jamil, Wuppertal, *23.01.1993, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-02-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Lindenstraße 8, 42275 Wuppertal.

2022-05-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme mit der DIAMOND MODE Inh. Shafa Mahmud e.K., Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25489) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

2022-05-06:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.04.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2022 das von dem Einzelkaufmann Mahmud, Shafa Muhammad Sad Hamad unter der Firma DIAMOND MODE Inh. Shafa Mahmud e.K. in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25489) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.