2009-05-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2008. Geschäftsanschrift: Hainbuchenallee 71, 04821 Brandis. Gegenstand des Unternehmens: Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Entwicklung der Baureife von Grundstücken. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schneeweiß, Maik, Brandis, *18.02.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-07-01: Geschäftsanschrift: Alte Böttcherei 2, 04824 Brandis OT Beucha.
2015-05-28: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere: Firma, Stammkapital und Vertretungsregelung. Neue Firma: DIE BAUPROFIS - Projektentwicklungsgesellschaft mbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Alte Böttcherei 12, 04824 Brandis OT Beucha. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2015-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Ausgliederung und die Änderung der §§ 4 , 5a (neu: Gesellschafterversammlung) und 7 (Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 27.08.2015 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag das von Herrn Maik Schneeweiß als Inhaber unter der Firma "DIE BAUPROFIS e.K". mit Niederlassung in Brandis (Amtsgericht Leipzig, HRA 14400) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-10-19: Die Ausgliederung wurde am 04.09.2015 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG. Berichtigung/Ergänzung zur Eintragung unter laufender Nummer 4 Spalte 4a. Von Amts wegen eingetragen: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der DIE BAUPROFIS Management GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-05-31: Die DIE BAUPROFIS - Verwaltungsgesellschaft UG mit dem Sitz in Brandis (Amtsgericht Leipzig, HRB 25043) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.