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DIE CREW AG

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Adresse / Anfahrt
Heinestraße 41a
70597 Stuttgart
Kontakt
57 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 57 Mitarbeiter
Gründung 1983
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2014-05-02:
Nicht mehr Vorstand: Mutter, Gerhard, Leonberg, *20.05.1952. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Süßmuth, Martin, Stuttgart, *28.07.1962, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Vorstand: Frank, Michael, Leinfelden-Echterdingen, *25.02.1973, einzelvertretungsberechtigt.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Der Vorstand hat am 16.04.2014 die Liste der Aufsichtsräte bei Gericht eingereicht.

2016-06-14:
Neue Geschäftsanschrift: Heinestraße 41 A, 70597 Stuttgart.

2017-06-08:
Die Gesellschaft hat am 06.06.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2018-08-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Borsellino, Dino, Stuttgart, *16.05.1978; Mayer, Silke, Stuttgart, *21.12.1970.

2018-11-28:
Die Gesellschaft hat am 27.11.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2018-12-03:
Die Hauptversammlung vom 26.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 12 Ziff. 1 beschlossen.

2018-12-17:
Die Gesellschaft hat am 12.12.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2019-12-19:
Die Gesellschaft hat am 17.12.2019 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Die Crew Motion GmbH", Stuttgart und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2019-12-19:
Die Gesellschaft hat am 17.12.2019 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Die Crew Digital GmbH", Stuttgart und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2019-12-19:
Die Gesellschaft hat am 17.12.2019 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Die Crew Daily GmbH", Stuttgart und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2020-02-10:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Die Crew Motion GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16870) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-20:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.01.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Die Crew Digital GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 740588) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-26:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Die Crew Daily GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 761514) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-06-10:
Personenbezogene Daten geändert bei Vorstand: Frank, Michael, Stuttgart, *25.02.1973, einzelvertretungsberechtigt.

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