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DIETMAR FLOSSDORF GMBH & CO. KG

Abschleppdienst, Kranarbeiten, Schwertransporte..., STEHEN, Autokran, Anfragebereich
Adresse / Anfahrt
Ringener Straße 38-40
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-27:
Floßdorf Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Auf den Steinen 25, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Floßdorf Verwaltungs-GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz HRB 20427).

2021-01-13:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Ausführung von Kranarbeiten, Schwertransporte, Vermietung von Arbeitsbühnen und Baumaschinen und Kraftfahrzeugen, der Abschlepp- und Pannendienst sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.). Geändert, nun: Dietmar Floßdorf GmbH & Co.KG. Änderung der Geschäftsanschrift: Ringener Straße 38-40, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 mit Ergänzung vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 und 15.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2020 und 15.12.2020 mit der Dietmar Floßdorf GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz HRB 13067) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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