2021-08-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2021. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 52, 68775 Ketsch. Gegenstand: Haustechnik Elektro Sanitär Heizung Klima, Handel und Consulting in der Informationstechnologie, Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb, Halten und Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dietrich, Tobias Lars, Ketsch, *14.09.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des gesamten Vermögens der "Dietrich Elektro-Service e.K.", Ketsch (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRA 709441) um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.001,00 EUR. Der Einzelkaufmann Dietrich, Tobias Lars, Ketsch, *14.09.1990 als Inhaber der Firma "Dietrich Elektro-Service e.K.", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRA 709441) hat das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.08.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.