2008-08-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Pflege von individueller Software; Handel mit Hardware und Software; Anpassung und Installation von Standardsoftware; Entwicklung, Gestaltung und Vertrieb von Print- und Digitalmedien; Entwicklung und Durchführung von Werbecampagnen und Marketingkonzepten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hartmann, Frank, Chemnitz, *07.04.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-03-24: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 14478 Potsdam, Geschäftsanschrift: Am Bürohochhaus 2 - 4, 14478 Potsdam.
2012-03-22: Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: DIGENIO GmbH. wegen Änderung der Firma neu vorgetragen: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 14478 Potsdam, Geschäftsanschrift: Am Bürohochhaus 2 - 4, 14478 Potsdam.
2013-01-24: Geschäftsanschrift geändert, der Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 14478 Potsdam, Geschäftsanschrift: Behlertstraße 3a, Haus B 2, 14467 Potsdam.
2014-01-30: Zweigniederlassung(en) aufgehoben: 14478 Potsdam, Geschäftsanschrift: Behlertstraße 3a, Haus B 2, 14467 Potsdam.
2014-04-01: Änderung der Geschäftsanschrift: Zwickauer Straße 132, 09116 Chemnitz.
2018-10-23: Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2019-09-27: Änderung der Geschäftsanschrift: Franz-Mehring-Straße 25, 09112 Chemnitz.
2022-06-02: Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.05.2022, AZ: 408 IN 429/22, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
2022-06-07: Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 31.05.2022, AZ: 408 IN 429/22, aufgehoben worden.