2011-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 15 (Stimmrecht, Mehrheit) beschlossen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Krahe, Dirk, Stolberg, *27.09.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-04-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Krahe, Paul, Maschinenbauer, Stolberg.
2017-12-27: Bestellt als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Krahe, Darius Magnus, Stolberg, *13.02.1996.
2021-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 hat die formwechselnde Umwandlung in die DIRKRA Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Stolberg beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-21: Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 21.01.2021 wirksam geworden.