2014-12-08: Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.05.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.05.2014 Teile des Vermögens des Telekom-Post-Sportverein Münster von 1930 e. V. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster VR 1604) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Nicht eingetragenen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.