2011-12-29: Der Verein Dragon Free Defense e. V. mit dem Sitz in Amberg (Amtsgericht Amberg VR 754) ist als übertragender Verein auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2011 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammmlung vom 23.09.2011 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins DJK Ursensollen 1957 e.V. vom 23.09.2011 mit diesem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.