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DJK-VfL 1919 Willich e.V.

Sportequipment, Fundgrube, Wegwerfen..., Verschwendung, TANZSPORT, Sogenannte, Untermenü umschalten Erweitern, Leibesübungen, Woogie, Minikicker
Adresse / Anfahrt
Schiefbahner Straße 10a
47877 Willich
Kontakt
36 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 36 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-15:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.01.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.01.2020 mit dem Schwimmverein Willich 1965 e.V. mit Sitz in Willich (AG Krefeld, VR 1513) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-14:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 06.01.2022 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.01.2022 mit dem Verein für Sport und Rehabilitation Willich 63 e.V. - Kurzbezeichnung: VSR Willich 63 e.V. mit Sitz in Willich (AG Krefeld, VR 1923) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.