2020-12-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2020. Geschäftsanschrift: Flughafenstr. 88, 90411 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Speditions- und Logistikdienstleistungen sowie die Durchführung von Land- und Luftfrachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Deniz, Kemal, Nürnberg, *10.11.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-19: Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Teilbetriebes "Luftfrachtsparte" der Firma DK Transporte e.K. mit dem Sitz in Nürnberg aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Deniz, Kemal, Nürnberg, *10.11.1979, und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2021-08-19: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 22.07.2021 den Teilbetrieb "Luftfrachtsparte" des unter der Firma DK Transporte e.K. mit Niederlassung in Nürnberg betriebenen Unternehmens von dem Einzelkaufmann Deniz, Kemal, Nürnberg, *10.11.1979, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.