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DK Sicherheit GmbH

Sicherheitsdienste, GmbHSüderkamp, Ihrer Geschäftsräume..., Ihrer Sicherheitsbedürfnisse, Sicherheitsdienstleistungen, IT-Sicherheitslösungen
Adresse / Anfahrt
Süderkamp 7
21502 Geesthacht
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-17:
Name der Firma: DK Sicherheit GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Geesthacht; Geschäftsanschrift: Süderkamp 7, 21502 Geesthacht; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Sicherheitsleistungen, die Objektüberwachung sowie Empfangsdienste, Detektivleistungen und Ordnerdienste. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Kraatz, Dirk, *30.04.1966, Geesthacht; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.08.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma DK Sicherheit e.K. mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 9702 HL) gemäß Ausgliederungsplan vom 19.08.2021. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.