2018-03-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110898) nach Delmenhorst sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o Josef Hospital Delmenhorst Krankenhaus gGmbH, Wildeshauser Straße 92, 27753 Delmenhorst. Gegenstand: Die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen durch den Betrieb medizinischer Versorgungszentren i. S. v. § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulaten und stationären Leistungserbringen in der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Als Tochtergesellschaft der Josef-Hospital Delmenhorst Krankenhaus gGmbH ergänzt sie die stationäre Leistungserbringung und verfolgt damit öffentliche Zwecke i. S. d. §§ 136 ff. Nds. Kommunalverfassungsgesetz. Die Gesellschaft kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ferne alle Geschäfte eingehen, sowie diese zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder diesen fördern oder unterstützen und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar ist. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft, im Einzelfall nach Genehmigung durch den Zulassungsausschuss für die vertragärztliche Versorgung bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung, an anderen heilberuflich tätigen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften, Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen gründen, erwerben oder halten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Florian, Friedel, Schleswig, *11.09.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-24: Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und eine Änderung in § 8 (Rechnungslegung; Prüfungs- und Informationsrechte) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen durch den Betrieb medizinischer Versorgungszentren i. S. v. § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulaten und stationären Leistungserbringen in der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Als Tochtergesellschaft der Stadtkrankenhaus Delmenhorst GmbH ergänzt sie die stationäre Leistungserbringung und verfolgt damit öffentliche Zwecke i. S. d. §§ 136 ff. Nds. Kommunalverfassungsgesetz. Die Gesellschaft kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ferne alle Geschäfte eingehen, sowie diese zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder diesen fördern oder unterstützen und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar ist. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft, im Einzelfall nach Genehmigung durch den Zulassungsausschuss für die vertragärztliche Versorgung bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung, an anderen heilberuflich tätigen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften, Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen gründen, erwerben oder halten.
2019-12-20: Mit der Stadtkrankenhaus Delmenhorst GmbH mit Sitz in Delmenhorst (Amtsgericht Oldenburg, HRB 212878) als herrschendem Unternehmen ist am 26.11.2019 ein Ergebnis- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2021-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer) und mit ihr die Änderung der Firma und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: DKD MVZ GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen durch den Betrieb medizinischer Versorgungszentren i. S. v. § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulaten und stationären Leistungserbringen in der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Als Tochtergesellschaft der Delme Klinikum Delmenhorst GmbH ergänzt sie die stationäre Leistungserbringung und verfolgt damit öffentliche Zwecke i. S. d. §§ 136 ff. Nds. Kommunalverfassungsgesetz. Die Gesellschaft kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ferne alle Geschäfte eingehen, sowie diese zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder diesen fördern oder unterstützen und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des ärztlichen Berufs vereinbar ist. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft, im Einzelfall nach Genehmigung durch den Zulassungsausschuss für die vertragärztliche Versorgung bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung, an anderen heilberuflich tätigen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften, Nebenbetriebe und Zweigniederlassungen gründen, erwerben oder halten.