2015-01-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2014. Geschäftsanschrift: Gewerbehof 5, 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen . Gegenstand: Prüfung und Instandsetzung von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, die Montage von Reifen, sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen und allen damit zusammenhängenden Zubehör, Ersatzteilen und Leistungen rund um Fahrzeuge. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Stefan, Henry, Rostock, *09.08.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-15: Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2015 und 11.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Autotechnik RE-EL-DI GmbH. Der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt unter Einbeziehung der Autoelektrik, die Prüfung und Instandsetzung von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, die Montage von Reifen, sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen und allen damit zusammenhängenden Zubehör, Ersatzteilen und Leistungen rund um Fahrzeuge. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 27.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2015 Teile des Vermögens der Autotechnik RE-EL-Di GmbH mit Sitz in Elmenhorst/Lichtenhagen (Amtsgericht Rostock HRB 1356) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-02-11: Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.