2019-12-10: Partnerschaft. Gegenstand: (1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Partner, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist, vertreten. Alleinvertretungsbefugnis durch einen Partner, der nicht Steuerberater ist, kann erteilt werden. Partner: Damm, Daniel Christian, Steuerberater, Hamburg, *03.01.1977; Ladehoff, Christian Andreas, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tangstedt, *31.10.1974; Persson, Burkhard, Steuerberater, Hamburg, *22.09.1960; Thiel, Daniel, Steuerberater, Hamburg, *14.02.1979.