2022-03-01: Firma: DLE Land Development GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Tauentzienstraße 11 , 10789 Berlin; Gegenstand: Die Anlagestrategieberatung für Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIFM) (ausschließlich) in Bezug auf Fonds, die im Bereich Erwerb von Grundstücken zur Entwicklung bis zur Baugenehmigung und anschließende Veräußerung tätig sind. Andere Tätigkeiten, insbesondere in Bezug auf andere immobilienbezogene Aktivitäten, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Ausgenommen sind jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Kapitalanlagegesetz (KAGB). Insbesondere erbringt die Gesellschaft keine Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 20 KAGB, §§ 1, 32 KWG oder nach § 34f GewO erfordern. Stamm- bzw. Grundkapital: 20.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Dr. Jendretzki, Joachim, *26.05.1959, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Dr. Kempf, Simon, *31.12.1979, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Schmidtke, Yolanda, *04.11.1992, Hohen Neuendorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.01.2022; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DLE Deutsche Landentwicklung Holding AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 198379 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.01.2022. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-05-06: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Jendretzki, Joachim
2022-06-21: Prokura: 1.
Obaid, Nilofar, *09.10.1985, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer