2014-06-13: VR 876:DLRG-Ortsgruppe Bad Nenndorf e. V., Bad Nenndorf ( Bad Nenndorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 30.01.2013 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.01.2013 mit der DLRG-Ortsgruppe Hagenburg eingetragener Verein mit Sitz in Hagenburg (AG Stadthagen VR 680) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.