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DLT Dental Labor Trunzer GmbH

Zahnarzt, Zahnärzten und Patienten, Fräszentrum..., Kleingedrucktes, Infobroschüre, Kombinierter Zahnersatz
Adresse / Anfahrt
Am Ring 1
74722 Buchen (Odenwald)
2x Adresse:

Ohmstraße 4
97076 Würzburg


Funkplatz 5
06844 Dessau-Roßlau


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Buchen. Neue Geschäftsanschrift: Am Ring 1, 74722 Buchen. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung, Fertigung und der Handel mit Zahnersatz, ferner die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern.

2010-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Firma geändert; nun: DLT Dental Labor Trunzer GmbH. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Trunzer, Veronika, Buchen, *19.07.1959. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DLT Dental-Labor GmbH", Buchen (Amtsgericht Mannheim HRB 460647) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "safer - implants GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337298) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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