2019-12-16: Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 22.08.2019. Die Hauptversammlung vom 13.11.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher: Amtsgericht Düsseldorf HRB 87610, Firma bisher: Atrium 173. Europäische VV SE) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Elbgaustraße 248, 22547 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere im Bereich der digitalen Technologie. Grundkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführende Direktoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführender Direktor: Koglin, Andreas, Bonn, *17.10.1964. Bestellt Geschäftsführender Direktor: Stegen, Susanne, Hamburg, *16.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-20: Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht betreffend die Verschmelzung der DMG Digital Enterprises GmbH, Hamburg als übertragende Gesellschaft auf die MTG Digital SE.
2020-09-03: Die Hauptversammlung vom 27.08.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. (Firma) und 2 (Gegenstand der Gesellschaft). Neue Firma: DMG Digital Enterprises SE. Die Herstellung und der Vertrieb von technischen (inkl. Software) und chemischen Produkten und Medizinprodukten, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art und die Entwicklung von Vertriebsstrategien, insbesondere im Bereich digitaler Technologie, sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei in- und ausländischen Gesellschaften, die insbesondere im Bereich der digitalen Technologie tätig sind, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich oder diese erteilt ist. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DMG Digital Enterprises GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 146731) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-21: Mit der MÜHLBAUER TECHNOLOGY GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 126393) als herrschendem Unternehmen ist am 15.10.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 19.06.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2020-10-29: Berichtigt , nun: Mit der MÜHLBAUER TECHNOLOGY GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 126393) als herrschendem Unternehmen ist am 15.10.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 15.06.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2020-11-02: Berichtigt , nun: Mit der MÜHLBAUER TECHNOLOGY GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 126393) als herrschendem Unternehmen ist am 15.10.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 15.10.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.