2008-02-18: Prokura erloschen: Hamabe, Yasunori, Ostfildern, *31.01.1954. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kobi, Takahiro, Ostfildern, *10.08.1958.
2015-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 beschlossen.
2016-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 , § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: DMG MORI Global Marketing GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Planung und Organisation der strategischen, globalen Marketingaktivitäten für die DMG MORI Gruppe sowie der Verkauf, die Wartung und der Service von Maschinen und Ausrüstungen. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Irene, Feldafing, *01.01.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mori, Masahiko, Kaufmann, Nara-shi/Japan.
2018-02-22: Personenbezogene Daten geändert bei Einzelprokura: Furuta, Minoru, Düsseldorf, *22.11.1972.
2018-08-20: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MORI SEIKI TECHNO GmbH", Wernau Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 726580) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-19: Mit der "DMG MORI GmbH", Bielefeld wurde am 29.10.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 29.10.2021 und am 04.11.2021 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.