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DNI Beteiligungen AG

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Adresse / Anfahrt
Lütticher Straße 8
50674 Köln
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-23:
Bestellt als Vorstand: Dr. Blome-Drees, Johannes, Hürth, *07.08.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2006-10-02:
Die Hauptversammlung vom 30.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung) Absatz 3 und § 13 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Kautz, Friedrich Josef, Kaufmann, Kaufmann, *19.03.1946.

2009-09-11:
Die Hauptversammlung vom 31.08.2009 hat beschlossen § 4 (Grundkapital, Aktien) Ziffer 6 und 7 zu ändern. Geschäftsanschrift: Lütticher Straße 8a, 50674 Köln. (6) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu insgesamt 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar und / oder Sacheinlage um bis zu EURO 375.000,00 zu erhöhen. Die Aktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als dies erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- bzw. Wandelrechts zustehen würde. Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, ist der Vorstand ferner mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke eines Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. Wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, ist der Vorstand ebenfalls ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Akionäre auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt des Hauptversammlungsbeschlusses verwiesen.

2017-10-17:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

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