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DNK Die neue Küche GmbH

Bauunternehmen, Datenkategorien auf Grundlage, Meta-Produkten..., Optionale, Kontenübersicht, Werbeerlebnis
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 89-91
56170 Bendorf
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 89, 56170 Bendorf. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Küchen- und Badmöbeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zimmermann, Diana, Hilgert, *16.04.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Diana Zimmermann e.K. (Amtsgericht Koblenz, HRA 22405) beschlossen. Die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung der Ausgliederung im Register der Einzelkauffrau wirksam. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 24.08.2020 das von der Einzelkauffrau Diana Zimmermann unter der Firma Diana Zimmermann e.K. in Bendof (HRA 22405) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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