2006-08-25: Die Gesellschafterversammlung hat am 16.05.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 150.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 76.693,78 um EUR 306,22 auf EUR 77.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2006 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Vertretung und Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.. Neue Firma: GMP - Gesellschaft für Management und Personalentwicklung mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen zu Personalanalyse und Personalentwicklung, insbesondere der DNLA (Discovery of natural Latent Abilities), eines Testverfahrens für die Personalauswahl und dessen Weiterentwicklungen im Bereich sozialer Kompetenz durch eigenen Vertrieb sowie auch die Vergabe von Partner-Lizenzen, weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen im Personal- und Managementbereich, insbesondere Personalentwicklungsmaßnahmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2013-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: DNLA GmbH.
2019-09-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2019 mit der Personalbilanz GmbH mit Sitz in Emsdetten verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.