2019-06-18: Die inländische Geschäftsanschrift: Westfalenstraße 3, 14822 Linthe; Gegenstand: Die Systemgastronomie. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Newman, David, *06.02.1957, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.05.2019 mit Änderung vom 13.06.2019
2019-10-09: Kapital: 25.001 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Newman, David; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des von Herrn David Newman, Berlin als Inhaber unter der Firma DN Systemgastronomie Linthe e.K. in Linthe, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 4576 P, betriebenen Unternehmens um 1 EUR auf 25.001 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere bezüglich der Bestimmungen zum Stammkapital und zur Geschäftsführung und Vertretung. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2019 und des Gesellschafterbeschlusses vom 05.08.2019 das von Herrn David Newman, Berlin als Inhaber unter der Firma DN Systemgastronomie Linthe e.K. in Linthe , eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 4576 P, betriebene Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach den §§ 125; 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.