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DOG Dokumentation ohne Grenzen GmbH

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Adresse / Anfahrt
Neue Ramtelstraße 12
71229 Leonberg
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-11-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2019. Geschäftsanschrift: Neue Ramtelstraße 12, 71229 Leonberg. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen für die Erstellung und die Verwaltung mehrsprachiger Dokumentationen sowie die Entwicklung von Softwarelösungen zu diesem Zweck; die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Massion, Francois, Calw, *06.01.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Chen, May-Lin, Calw, *14.11.1952. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gipperich, Michael, Vaihingen an der Enz, *10.02.1965; Grabowski, Norbert, Bad-Teinach, *18.10.1965; Schmauder, Brigitte, Sindelfingen, *29.12.1960. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "D.O.G. Dokumentation ohne Grenzen GmbH", Leonberg hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2019 den Geschäftsbetrieb in Leonberg sowie die Niederlassung/Betriebsstätte in Taiwan mit 2 Mitarbeitern auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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