2009-05-27: Geschäftsführer: Friedrich, Martin, Berg, *25.01.1978, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-04-14: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Südliche Münchner Straße 1, 82031 Grünwald. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Knauer, Werner, Hohenschäftlarn, *05.11.1958, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-01-19: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 hat die Änderung der §§ 4 (Vertretung) und 6 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Friedrich, Martin, Berg, *25.01.1978; Knauer, Werner, Hohenschäftlarn, *05.11.1958.
2016-10-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kukla, Gerald, München, *02.05.1968.
2018-06-12: Personendaten ergänzt: Geschäftsführer: Dr. Friedrich, Lorenz, Geschäftsführer, Berg, *18.06.1943, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die DRF Finanzmanagement GmbH mit dem Sitz in Grünwald ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 5.6.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-14: Die FM Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Grünwald ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.