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DRK - Rettungsdienstschule Schleswig-Holstein gemeinnützige GmbH

Notfall-Rettungsdienst, Notfallsanitäterin, Rettungssanitäterin..., D.R.I.V.E, Projektteam, Hahnknüll
Adresse / Anfahrt
Herrendamm 42-50
23556 Lübeck
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-08:
Geschäftsanschrift:; Herrendamm 42-50, 23556 Lübeck Gegenstand: 1. die Förderung der Erziehung, Volks- sowie Berufsbildung. 2. Er wird insbesondere verwirklicht durch a) die Durchführung der Berufsausbildung zum Rettungsassistenten sowie deren Fort- und Weiterbildung. Hierzu betreibt die Gesellschaft eine staatlich anerkannte Rettungsassistentenschule. b) die Aus- und Fortbildung von Rettungssanitätern und Rettungshelfern. c) die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für ehrenamtliche Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes. d) die Durchführung von sonstigen Bildungsangeboten für Angehörige des Deutschen Roten Kreuzes, sofern diese nicht von anderen Gliederungen oder Einrichtungen des Verbandes durchgeführt werden. Kapital: 56.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hahn, Carsten, *19.07.1976, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.08.2010 mit Änderung vom 22.09.2010.

2015-07-28:
Kapital: 81.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 mit Ergänzung vom 22.07.2015 ist das Stammkapital der Gesellschaft von 56.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 81.000,00 EUR erhöht und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) geändert worden.

2021-10-27:
Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Katastrophen- und Zivilschutzes und der Rettung aus Lebensgefahr. 2. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Durchführung der Berufsausbildung für den Rettungsdienst sowie deren Fort- und Weiterbildung. Hierzu betreibt die Gesellschaft eine staatlich anerkannte Schule für Notfallsanitäter. b) die Aus- und Fortbildung von Rettungssanitätern. c) die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes. d) die Durchführung von sonstigen Bildungsangeboten. e) die Beratung und Unterstützung von Einrichtungen, die der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Katastrophen- und Zivilschutzes oder der Rettung aus Lebensgefahr dienen. 3. Sie darf andere Unternehmen gleicher Art erwerben, sich an diesen beteiligen oder diese vertreten. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 , § 3 (Einbindung, Kennzeichen), § 4 (Gemeinnützigkeit), § 6 (Abtretung und Belastung von Geschäftsanteilen), § 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 8 (Organe und Vertretung), § 9 (Geschäftsführung), § 10 (Gesellschafterversammlung), § 12 (Jahresabschluss), § 13 (Ordnungsmaßnahmen), § 14 (Eilmaßnahmen), § 15 (Schiedsgericht) und in § 18 (Gesellschafterpflichten).

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