2009-10-16: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Hauptversammlung vom 26.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2009 mit dem Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Marl e.V. mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen VR 10330) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.