2022-06-27: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme Teile des Vermögens als Ganzes gemäss Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 10.12.2021 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Hainichen gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Hainichen (Amtsgericht Chemnitz, HRB 30634) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.